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SICHERHEITSSCHUHE

Wir bieten Ihnen Produkte folgender Hersteller:

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 Wissenswertes über Sicherheitsschuhe.

 

Gefährdungen

  • Auf Baustellen und in ähnlichen Bereichen besteht die Gefahr des Stolperns, Rutschens, Stürzens, Verbrennens, dass Nägel durch Schuhsohlen durchgetreten werden oder dass schwere Teile herabfallen oder dass Kräfte auf das Fersenbein einwirken.

Auswahl/Benutzung

  • Geeigneter Fußschutz ist entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung auszuwählen. Zu berücksichtigen sind hierbei auch ergonomische Aspekte, wie z. B. Passform, Schuhverschluss, Schuhform.
  • Nur CE-gekennzeichnete, baumustergeprüfte Produkte bereitstellen/benutzen.
  • Fußschutz vor der Benutzung durch Inaugenscheinnahme prüfen und ggf. festgestellte Mängel melden. Nicht ordnungsgemäßer Fußschutz ist der Benutzung zu entziehen.
  • Fußschutz gemäß Herstellerangaben reinigen.
  • Bei erhöhtem Fußschweiß sollte der Fußschutz täglich gewechselt werden, damit der Fußschutz durchtrocknen kann. Alternativ 2. Paar bereitstellen.

Bauarten/Materialien

 

Schuhformen

A = Halbschuh
B = Stiefel niedrig
C = Stiefel halbhoch
D = Stiefel hoch
E = Stiefel oberschenkelhoch

 

Klassifizierungsarten

I = Schuhe aus Leder oder anderen Materialien
II = Schuhe vollständig geformt oder vulkanisiert (z. B. PU oder PVC-Stiefel)

Fußschutzarten

  • Sicherheitsschuhe (S) mit Zehenkappen für hohe Belastungen (Prüfenergie 200 Joule/Druckkraft 15 kN), Berufsschuhe (O) besitzen keine Zehenkappe.

Sicherheitsschuhe

  • mit durchtrittsicherem Schuhunterbau (S3, siehe Tabelle) sind z. B. erforderlich bei
    • Rohbau-, Tiefbau- und Straßenbauarbeiten,
    • Gerüstbau,
    • Abbrucharbeiten,
    • Ausbauarbeiten (Putzer-, Stuck-, Fug-, Fassadenverkleidungsarbeiten),
    • Arbeiten in Beton- und Fertigteilwerken mit Ein- und Ausschalarbeiten,
    • Arbeiten auf Bauhöfen oder Lagerplätzen.
  • Metallische Einlagen verwenden, wenn Gefahr des Durchstichs von Nägeln etc. mit Durchmesser < 4 mm besteht.
  • ohne durchtrittsicheren Schuhunterbau siehe Tabelle sind ausreichend, sofern nicht mit dem Hineintreten in spitze oder scharfe Gegenstände zu rechnen ist.

 

QUELLE: BG Bau

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