Durch wegfliegende Partikel, Funkenflug oder Flüssigkeitsspritzer besteht Gefährdung für die Augen und das Gesicht.
UV- und IR(Hitze)-Strahlungen gefährden das Augenlicht.
Auswahl / Benutzung
Augen- und Gesichtsschutz bei Gefährdung der Augen durch mechanische, optische, chemische oder thermische Einwirkungen z. B. bei folgenden Arbeiten zur Verfügung stellen: < >Schweiß-,
Schleif- und Trennarbeiten,Stemm- und Meißelarbeiten,Steinbearbeitung und Steinverarbeitung,Spritzbetonarbeiten,Arbeiten mit Bolzenschubwerkzeugen,
Arbeiten mit starker Grobstaubbelastung,Strahlarbeiten mit körnigem Strahlmittel,Arbeiten mit Säuren, Laugen, Desinfektionsmitteln und ätzenden Reinigungsmitteln,
Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern,Arbeiten unter Strahlungshitze,Entrostungsarbeiten,Arbeiten mit Lasern der Klassen 3B oder 4, für Klasse 3R empfohlen.
Beschichtungsarbeiten mit UV-härtbaren Lacken.Bei der Auswahl des Augen- und Gesichtsschutzes berücksichtigen, dass mehrere Einwirkungen gleichzeitig auftreten können.
Personen, die unter einer Fehlsichtigkeit leiden, sollten vorzugsweise Schutzbrillen mit korrigierenden Gläsern tragen oder über einer Korrekturbrille einen Gesichtsschirm.
Bauarten / Materialien
Augenschutzgeräte bestehen aus Tragkörper und Sichtscheiben.
Augenschutzgeräte entsprechend ihren optischen Schutzstufen (Tabelle 1), ihrer Festigkeit (Tabelle 2) und dem Verwendungsbereich (Tabelle 3) auswählen.
Sichtscheiben mit Filterwirkung sind mit der Schutzstufe gekennzeichnet. Diese besteht aus einer Vorzahl und der Schutzstufennummer des Filters (Tabelle 1).
Kennzeichnung
Die Strahlendurchlässigkeit eines Filters wird durch eine Schutzstufe dargestellt. Die Schutzstufe besteht aus einer Vorzahl und der Schutzstufennummer des Filters, die durch einen Bindestrich
getrennt werden. Dabei gilt, je höher die Schutzstufennummer, desto geringer ist die Durchlässigkeit für optische Strahlung.
Laserschutzbrillen
Filter für Laserschutzbrillen müssen auf den Laser abgestimmt sein, der DIN EN 166 sowie der DIN EN 207 entsprechen und gekennzeichnet sein mit der Laser-Wellenlänge, der Schutzstufe und dem
Hersteller.
Sie sind zwingend vorgeschrieben für den Umgang mit Lasern der Klassen 3B und 4, für den Einsatz von Lasern der Klasse 3R werden Laserschutzbrillen empfohlen.
Für alle anderen Laserklassen sind keine Laserschutzbrillen erforderlich, sofern keine optischen Instrumente zur Verstärkung der Laserstrahlen eingesetzt werden.