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ATEMSCHUTZ

Staubmasken - Halbmasken - Vollmasken

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Die WICHTIGKEIT von Atemschutz...

Gefährliche Partikel können krebserregend oder radioaktiv sein, andere schädigen das Atmungssystem des Körpers über Jahrzehnte hinweg und führen zur langfristigen Entwicklung schwerer Erkrankungen. Bestenfalls haben Arbeiter lediglich mit unangenehmen Gerüchen zu kämpfen. Atemschutzmasken schützen in drei Klassen vor wässrigen und öligen Aerosolen, Rauch und Feinstaub bei der Arbeit, ihre Schutzfunktion ist europaweit nach EN 149 normiert. Bezeichnet werden sie als partikelfiltrierende Halbmasken oder Feinstaubmasken, unterteilt werden sie in die Schutzklassen FFP1, FFP2 und FFP3.

Wie funktioniert eine Atemschutzmaske...?

Atemschutzmasken schützen vor lungengängigem Staub, Rauch und Flüssigkeitsnebel (Aerosol), nicht aber vor Dampf und Gas. Das Klassifizierungssystem unterteilt sich in drei FFP Klassen, das Kürzel FFP steht dabei für „filtering face piece“. Eine Atemschutzmaske bedeckt Nase und Mund und setzt sich zusammen aus verschiedenen Filtermaterialien und der Maske selbst. Vorgeschrieben sind sie an Arbeitsplätzen, an denen der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) überschritten wird. Dies ist die maximal zulässige Konzentration von Stäuben, Rauch und Aerosolen in der Atemluft, die nicht zu gesundheitlichen Schäden führt. Wird sie überschritten, sind Atemschutzmasken verpflichtend.

Wovor schützt eine Atemschutzmaske...?

Die Schutzklassen FFP1, FFP2 und FFP3 bieten abhängig von der Gesamtleckage und der Filterung von Partikelgrößen bis zu 0,6 μm Atemschutz für unterschiedliche Konzentrationen von Schadstoffen. Die Gesamtleckage kommt zustande durch den Filterdurchlass und Undichtigkeiten an Gesicht und Nase, die uvex Atemschutzmasken durch Orientierung an der menschlichen Anatomie weitestgehend vermeidet. Durch innovative Filtertechnologie bleibt auch der Atemwiderstand gering und die Atmung wird selbst bei mehrmaliger Verwendung der Atemschutzmaske nicht durch abgefangene Partikel im Filter erschwert.

Atemschutz...

            gewusst wie !

 

In 3 Schritten zum richtigen Atemschutz.

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3M Atemschutzratgeber

Feste Partikel wie Feinstaub und Rauch oder flüssige Partikel wie Nebel
werden von 3M Feinstaubmasken praktisch vollständig eliminiert.

3M Atemschutzratgeber und Feinstaubmasken
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Europäische Normen für Atemschutzmasken und Atemschutzgeräte

Nach EN 133 (Einteilung der Atemschutzgeräte) wird Atemschutz in umluftabhängig (Filtergeräte) und umluftunabhängig (Isoliergeräte) eingeteilt. Atemschutzmasken mit Filter fallen in die Kategorie umluftabhängig, während Atemschutz, der die Atemluft aus Druckluftflaschen bezieht, als umluftunabhängig kategorisiert wird.
Die Kriterien, die Atemschutzmasken und Atemschutzgeräte erfüllen müssen, werden in den folgenden europäischen Normen beschrieben:

  • Vollmasken und deren Anforderung, Kennzeichnung und Prüfung
    – EN 136
  • Behältergeräte mit Druckluft
    – EN 137
  • Frischluft-Schlauchgeräte in Verbindung m. Mundstückgarnitur, Halbmaske oder Vollmaske
    – EN 138
  • Halbmasken und deren Anforderung, Kennzeichnung und Prüfung
    – EN 140
  • Gasfilter und Kombinationsfilter (Anforderung, Kennzeichnung und Prüfung)
    – EN 141
  • Mundstückgarnituren und deren Anforderung, Kennzeichnung und Prüfung
    – EN 142
  • Partikelfilter und deren Anforderung, Kennzeichnung und Prüfung
    – EN 143
  • Gasflaschenventile
    – EN 144
  • Regenerationsgeräte und deren Anforderung, Kennzeichnung und Prüfung
    – EN 145
  • Rundgewindeanschluss (Gewinde Atemanschlüsse 1)
    – EN 148-1
  • Zentralgewindeanschluss (Gewinde Atemanschlüsse 2)
    – EN 148-2
  • Gewindeanschluss M45 x 3 (Gewinde Atemanschlüsse 3)
    – EN 148-3
  • filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel
    – EN 149

Die Schutzklassen...

FFP 1

  • Schutz vor ungiftigen und nicht-fibrogenen Stäuben
  • Einatmung führt nicht zur Entwicklung von Erkrankungen, kann aber die Atemwege reizen und eine Geruchsbelastung darstellen
  • Gesamtleckage darf maximal 25% betragen
  • Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes darf höchstens 4-fach sein

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP1 sind für Arbeitsumgebungen geeignet, in denen weder giftige noch fibrogene Stäube und Aerosole zu erwarten sind. Sie filtern mindestens 80 % der sich in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm – und sie dürfen eingesetzt werden, wenn die der Arbeitsplatzgrenzwert nicht höher als bis um das 4-fache überschritten wird. Im Bauwesen oder in der Nahrungsmittelindustrie sind Atemschutzmasken der Klasse FFP1 meist ausreichend.

FFP 2

  • Schutz vor festen und flüssigen gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen
  • Partikel können fibrogen sein, was bedeutet, dass sie kurzfristig zur Reizung der Atemwege und langfristig zur Abnahme der Elastizität des Lungengewebes führen
  • Gesamtleckage darf maximal 11% betragen
  • Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes darf höchstens 10-fach sein

 

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 eignen sich für Arbeitsumgebungen, in denen sich gesundheitsschädliche und erbgutverändernde Stoffe in der Atemluft befinden. Sie müssen mindestens 94% der in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm auffangen und dürfen eingesetzt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert höchstens die 10-fache Konzentration erreicht. Eingesetzt werden Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 beispielsweise in der Metallindustrie oder auch im Bergbau. Dort geraten Arbeiter in Berührung mit Aerosolen, Nebel und Rauchen, die langfristig zur Entstehung von Atemwegserkrankungen wie Lungenkrebs führen und die das Risiko von Folgeerkrankungen wie einer aktiven Lungentuberkulose massiv erhöhen. Außerdem schützen unsere Masken zusätzlich durch das innovative uvex Filtersystem mit Carbonschicht vor Geruchsbelästigung am Arbeitsplatz

FFP 3

  • Schutz vor giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen
  • krebserregende und radioaktive Schadstoffe und Krankheitserreger wie Viren, Bakterien und Pilzsporen werden von dieser Schutzklasse gefiltert
  • Gesamtleckage darf maximal 5% betragen
  • Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes darf höchstens 30-fach sein

 

Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP3 bieten den größtmöglichen Schutz vor Atemluftbelastung. Mit einer Gesamtleckage von maximal 5% und einem erforderlichen Schutz von mindestens 99% vor Partikeln bis zu einer Größe von 0,6 μm sind sie dazu in der Lage, giftige, krebserregende und radioaktive Partikel zu filtern. Diese Atemschutzmasken sind einsetzbar in Arbeitsumgebungen, in denen der Arbeitsplatzgrenzwert bis zum 30-fachen des branchenspezifischen Wertes überschritten wird. Verwendet werden sie beispielsweise in der chemischen Industrie.

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